Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt der Stadt Bernau bei Berlin.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter DiPlanBeteiligung zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Ost"
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet "Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Ost", Bernau bei Berlin
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee"
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet "Rettungswache und Wasserstofftankstelle Wandlitzer Chaussee", Bernau bei Berlin